Wenn ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Fahrgast stellt eine Gefahr dar etc.) oder die Taxifahrt nicht innerhalb des Fahrpflichtgebiets liegt, darf der Flughafen-Taxifahrer die Fahrt ablehnen. Er darf die Taxifahrt jedoch nicht verweigern, wenn es sich hierbei um eine Kurzfahrt handeln sollte.
Über Pho Vu Dipl. Betriebswirt (FH)
Ich bin leidenschaftlicher Taxi-Chauffeur und Taxiunternehmer aus München. Ob Flughafentransfers, Taxifahrten in München oder Auslandsfahrten. Ich biete Ihnen in Kooperation mit weiteren zehn zuverlässigen Taxiunternehmern aus München und dem Umland einen 24 Stunden Flughafentransfer-Service an. Ich spreche Deutsch, Spanisch, Englisch und Vietnamesisch.
Ich freue mich, Sie kennen zu lernen.